Dekret Nr.12: Gesetzentwurf wegen Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über die Zusammenlegung der Grundstücke vom 23. Juli 1861 sowie Gesetzentwurf zur Ergänzung des Gesetzes über die Aufbringung der Kosten bei Zusammenlegung der Grundstücke vom 9. Apr. 1888