Wilhelm von Jülich, Herzog von Berg und Graf von Ravensberg, Herr zu Blankenberg, dessen Vorfahr die Mühle zu Seligenthal dem Konvent Zissendorf gegen einen von diesem dem Kloster Seligenthal zu entrichtenden Kanon von 22 Malter Roggen in Erbpacht verliehen, überträgt dieselbe, nachdem sie wegen zweimaliger Nichterfüllung der Pachtschuldigkeit durch ersteres Kloster heimfällig geworden, dem Konvent Seligenthal zu freiem Besitz.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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