Reichstag, Fränkischer Kreis, Fränkisches Grafenkollegium (Bestand)
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, We 45
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Schloßarchiv Weikersheim >> Behörden der Weikersheimer 'Linie' und der Rechtsnachfolger (bis ca. 1805)
1527-1756
Inhalt und Bewertung
Da Weikersheim nicht durchgehend Residenz war, fielen Akten über die Beziehung zum Reichstag, zum fränkischen Kreis und zum fränkischen Grafenkollegium nur zeitweise an. Dies war vor allem unter den Grafen Wolfgang II. und Karl Ludwig der Fall.
Gliederung: 1. Reichstagsakten; 2. Anhang zu den Reichstagsakten; 3. Kreisakten; 4. Anhang zu den Kreisakten; 5. Grafenkollegiumsakten; 6. Anhang zu den Grafenkollegiumsakten.
1. Zur Verwaltungsgeschichte: Feste Residenz und Sitz einer Landesverwaltung war Weikersheim unter den Hohenloher Grafen Wolfgang II. (1587-1610), Georg Friedrich (1610-1620 und 1626-1634), Siegfried (1677-1684) und Karl Ludwig (1708-1756). In den dazwischen liegenden Jahren war die Herrschaft zeitweilig in der Hand des Deutschen Ordens oder wurde von mehreren hohenlohischen Linien gemeinschaftlich verwaltet. So fielen Reichstags-, Kreis- und Grafenkollegiumsakten bei der Kanzlei fast nur während der langen Regierungszeiten der Grafen Wolfgang II. und Karl Ludwig an. Die Vertretung der fränkischen Grafen beim Reichstag war zur Zeit Wolfgangs II. umstritten, so daß damals nur wenige Reichstagsakten erwachsen sind.
2. Zur Geschichte des Bestandes: Der Regierungsarchivar Schäffer ordnete und verzeichnete nach dem Tode des Grafen Karl Ludwig die Reichstagsakten bis zum Jahr 1755, die Kreis- und Grafenkollegiumsakten bis 1708, also bis zum Regierungsantritt Karl Ludwigs, und legte darüber Repertoriumshefte an. Die Verzeichnung scheint unter Zeitdruck vorgenommen worden zu sein. Ein Teil der Büschel war schon vor Schäffer durchquadranguliert worden. Er übernahm diese Quadrangeln im allgemeinen und zählte weitere Büschel durch. Obwohl der Bestand aus typischen Serienakten besteht, formulierte Schäffer nach dem Hauptinhalt der ersten Schriftstücke in den Büscheln Sachaktentitel, die er auf den Deckblättern der Büschel vermerkte. Anhand der so gewonnenen Titel versuchte er die Reichstags-, Kreis- und Grafenkollegiumsakten jeweils in sich nach großen Sachgruppen zu gliedern und innerhalb der Gruppen chronologisch aufzustellen. Die Büschel wurden durchgezählt und in Schubladen verwahrt. Jedes Büschel erhielt eine Lokatur, z. B. Schublade 32 Nr. 447. Die Büschelnummer ist als Signatur aufzufassen, da Schäffer die Reichstagsakten (Nr. 1-86), die Kreisakten (Nr. 1-455) und die Grafenkollegiumsakten (Nr. 1-139) jeweils für sich ohne Beachtung der Schubladen durchnumerierte. Die Kreis- und Grafenkollegiumsakten aus der Zeit nach 1708 sind von Schäffer und anderen zu unbestimmter Zeit ebenfalls zu einem großen Teil durchquadranguliert, numeriert und beschriftet worden. Eine Reihe der Büschel bekam dabei ausführliche Indices, die den Büscheln beigelegt wurden. Alte Repertorien gibt es jedoch von diesen Akten nicht. Von 1733 an sind fast alle Kreis- und Grafenkollegiumsakten gebunden. Um 1918 versuchte der pensionierte Weikersheimer Dekan Blind auch den vorliegenden Bestand zu erfassen und in seine systematischen Repertorien aufzunehmen. Er gab den Büscheln und Bänden eine dreigliedrige Lokatur, z.B. B VIa 25 Qu. 8, wobei der Buchstabe den Raum, die römische Zahl den Schrank, die erste arabische Zahl die Schublade und die zweite in Quadrangeln das Büschel innerhalb der Schublade bezeichnen. Dekan Blind konnte seine Arbeit nicht vollenden. Bei der Übernahme des Schloßarchivs Weikersheim durch das Land 1967 waren die Reichstags-, Kreis- und Grafenkollegiumsakten nach der Blind'schen Ordnung im Gemenge mit anderen Archivalien in den Räumen 43 (bei Blind A) und 44 (bei Blind B) des Schloßarchivs verwahrt.
3. Zur Verzeichnung und Ordnung: Die Wiederherstellung der ursprünglichen Serien bereitete bei den neueren Kreis- und Grafenkollegiumsakten keine Schwierigkeiten, da die Büschel in ihrer alten Reihenfolge erhalten und auch die einzelnen Büschel wegen der genannten Inhaltsverzeichnisse und der z.T. gebundenen Form unverändert bleiben konnten und mußten. Dagegen wurden die von Schäffer verzeichneten älteren Akten völlig neu geordnet. Zunächst wurden sämtliche als "Miscellanea" bezeichneten und zuweilen über 100 und mehr Jahre laufenden Büschel aufgelöst. Sie umfassten oft Reichstags-, Kreis- und Grafenkollegiumsakten. Aufzulösen waren auch kleine Büschel aus 3-4 Schriftstücken, die vielfach noch alte Registraturquadrangeln trugen und dadurch leicht wieder in ihren früheren Verband eingegliedert werden konnten. Die danach noch erhaltenen Büschel, die in ihrem Umfang stark schwankten, wurden nach Möglichkeit zu gleichmäßigen handlichen Einheiten zusammengefaßt. Damit ist die von Schäffer erstrebte, aber undurchführbare Sacheinteilung wieder aufgehoben, weil angesichts des Seriencharakters der Archivalien selbst die durch die Schäffer'sche Sacheinteilung ausgeworfenen Betreffe nur teilweise zusammengestellt werden konnten. Bei der Neuordnung wurden drei Serien gebildet: Reichstagsakten, fränkische Kreisakten, fränkische Grafenkollegiumsakten. Von einer weiteren Aufsplitterung der Serien auf die Reihen der Protokolle, Relationen, Abschiede und Beilagen wurde abgesehen. Sie wäre nur bei den Kreisakten des 18. Jahrhunderts sinnvoll gewesen; im übrigen ist die Überlieferung zu ungleich und lückenhaft. Ein Teil der Akten wurde, hauptsächlich bei Regierungswechseln, nach Neuenstein u.a. ausgefolgt. Von den neu gebildeten Serien wurden lediglich einige wenige Büschel getrennt, die Rechnungsbeilagen, den internen Schriftverkehr zwischen den Linien des Hauses Hohenlohe über die Besetzung der hohenlohischen Kreisgesandtschaft oder die gegenseitige Übermittlung der einschlägigen Akten u.a. enthalten. Aus Zeitgründen mußte eine umfassende Inhaltsanalyse, von wenigen beispielhaften Ausnahmen abgesehen, unterbleiben. Die Enthältvermerke beruhen daher in der Mehrzahl auf den alten Titelangaben Schäffers und sind unvollständig, wenn auch die wesentlichen Verhandlungspunkte von Schäffer im allgemeinen berücksichtigt wurden. Auf diese Weise konnte der Informationswert der älteren Repertorien erhalten bleiben. Die Schäffer'schen Repertorien umfassen auch etwa zwei Drittel der Militärakten, die bei der Weikersheimer Kanzlei erwachsen sind, außerdem Militaria aus der Weikersheimer Kammer und Akten aus der Weikersheimer Deutschordenszeit sowie einen Teil der Korrespondenz Graf Wolfgangs II. In den vorliegenden Bestand wurden nur die Militaria der Kanzlei eingereiht, die aufgrund der Beteiligung Hohenlohes an Reichs-, Kreis- und Grafentagen entstanden sind. Einzelstücke, die Dekan Blind für eine "Urkundenabteilung" ausgehoben hatte, wurden in ihren ursprünglichen Verband zurückgelegt. Nach Abschluß der Neuordnung wurde der Bestand durchnumeriert. Aufgelöst wurden rund 300 alte Büschel. Die Verzeichnung und Ordnung erfolgte unter der Leitung von Staatsarchivdirektor Dr. Gönner durch Staatsarchivassessor Dr. Cordes unter Mithilfe der Regierungsinspektoranwärter Buchsteiner, Kampf, Pfeifle und Pruschek während des Jahres 1968 und wurde im März 1969 weitgehend abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Verlagerung des Schloßarchivs Weikersheim in das Hohenlohe-Zentralarchiv wurden 1983/1984 auch die im Hauptstaatsarchiv Stuttgart lagernden Teilbestände nach Neuenstein verbracht. Hier wurde 1985 der vorliegende Bestand durch Archivamtmann W. Beutter nochmals überprüft, die Verpackung vorbereitet, die Redaktion des Repertoriums abgeschlossen. Der Bestand umfasst 494 Büschel mit insgesamt 37 lfd. m. Neuenstein, im Oktober 1985 Dr. Taddey Oberstaatsarchivrat
493 Bü (37 lfd.m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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13.11.2025, 14:39 MEZ
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