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Die Brüder Heinrich und Hartlieb von Leutesdorf (Luderstorp) und ihre Schwestern lassen die Güter auf, die ihr-er Verwandten (consanguineam) Hildegard erbrechtlich zustehen und geben ihr die Vollmacht, das geistliche Gew-and (habitum devoncionis) in Essen oder wo sie will zu nehmen und die Güter diesem Stift zu übertragen. Auch Heinrich, Sohn Anselms, hat mit seinen Söhnen Verzicht geleistet und versprochen, in keiner Weise einen Ans-pruch geltend zu machen. - Es siegelt auf Bitten der Aussteller der Pleban. Datum a.d. 1272, in dominica Reminiscere.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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