Die Brüder Heinrich und Hartlieb von Leutesdorf (Luderstorp) und
ihre Schwestern lassen die Güter auf, die ihr-er Verwandten (consanguineam)
Hildegard erbrechtlich zustehen und geben ihr die Vollmacht, das geistliche
Gew-and (habitum devoncionis) in Essen oder wo sie will zu nehmen und die
Güter diesem Stift zu übertragen. Auch Heinrich, Sohn Anselms, hat mit
seinen Söhnen Verzicht geleistet und versprochen, in keiner Weise einen
Ans-pruch geltend zu machen. - Es siegelt auf Bitten der Aussteller der
Pleban. Datum a.d. 1272, in dominica Reminiscere.