Landesprojekt "Kultur und Schule"
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Gliederung
Best. 30 Kulturbüro Kulturbüro
Kulturbüro
Das NRW Landesprogramm Kultur und Schule wendet sich an Künstlerinnen und Künstler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kulturinstituten und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen durch komplementäre und kontrastierende Elemente ergänzen. Die Landesregierung will den schulischen Rahmen nutzen, um Kinder und Jugendliche zusätzlich zum normalen Unterricht an Kunst und Kultur heranzuführen. Förderziele: Ziel ist es, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturpädagogen zur Gestaltung von Projekten in die Schulen Nordrhein-Westfalens einzuladen. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen und eröffnen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur, unabhängig von deren Herkunft und ihrem sozialen Status. Was wird gefördert? Die Künstlerinnen und Künstler unterstützen die Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen. Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt statt. Wer kann teilnehmen? - Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und Neue Medien. Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte. Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht. - Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften. Wie wird gefördert? Die Projekte werden mit maximal 3.050 Euro gefördert. Projekte in Schulen erhalten 2.440 Euro aus Sondermitteln des Landes für dieses Programm. Die Kommunen übernehmen einen Eigenanteil von 610 Euro. Innovative Kooperationsprojekte mehrerer Schulen und Kommunen können ebenfalls gefördert werden. Kunstschaffende und Schule wenden sich an das für sie zuständige Kultur- oder Kreiskulturamt. Freie Schulträger und Antragsteller von Sonderprojekten bewerben sich direkt bei der zuständigen Bezirksregierung. Einzureichen sind folgende Unterlagen, die sowohl von den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern als auch von der Schulleitung unterschrieben sein müssen: - ein Projektantrag (Formblatt), - eine Kurzbeschreibung des geplanten Projekts und - biografische Angaben zur Person, die das Projekt durchführen wird. Bewerbungsschluss ist der 31. März des jeweiligen Jahres. Die benötigten Formulare und Hintergrundinformationen finden Sie hier zum Download: - Förderrichtlinie - Erlass - Projektdatenblatt - Orientierungsrahmen 2018/2019 Die Anträge auf Projektförderung erhalten Sie bei: - Bezirksregierung Arnsberg - Bezirksregierung Detmold - Bezirksregierung Düsseldorf - Bezirksregierung Köln - Bezirksregierung Münster Wie wird ausgewählt? Eine unabhängige Jury auf kommunaler oder Kreisebene schlägt der Bezirksregierung geeignete Projekte vor. Die dabei zu beachtenden Kriterien sind - die künstlerische und pädagogische Qualifikation der Projektleiterin bzw. des Projektleiters, - die Qualität der Projektideen und -planungen, - die Kontinuität des Angebots über ein gesamtes Schuljahr hinweg und - die vorrangige Förderung im Primarbereich bzw. von Schulen mit besonderem kulturellem Profil und von Schulen mit hohem Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
09.01.2026, 11:56 AM CET