Abschrift einer Schuldverschreibung vom 1. April 1537, in der Fürstbischof Franz von Waldeck, das Domkapitel Münster, Arndt von Raesfeld und Berndt von Westerholt sowie Johann von Graes und Wylbrant Plonies als Vertreter der gemeinen Ritterschaft, Stadt Münster und Städte des Stifts Münster für sich und ihre Nachkommen bezeugen, dass sie zur Rettung des Stifts Münster die verschriebenen und verpfändeten Ämter während der Belagerung Münsters zur Niederschlagung des uprorisschen wedderdopisschen handels und verdampter secten von Bertram von Nesselrode zu Stein und Rhodde (Rath) und dessen Ehefrau Anne eine Hauptsumme in Höhe von 11.000 Goldgulden aufgenommen und vorgestreckt bekommen haben gegen Zahlung einer jährlichen Rente in Höhe von 550 Rheinischen Goldgulden, stammend aus den Einnahmen des Amts Horstmar, speziell aus den Gütern Rummerswig, Leddig und Loeß binnen Recklinghausen oder aus dem Haus zu Herten. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Als Prinzipalbürgen der münsterischen Landschaft werden genannt: Rotger von Diepenbroick zu Buldern und dessen Ehefrau Fye, Wolter von Lethmate und Ehefrau, Johann von Beveren, Hinrick Schencking und desen Ehefrau Elisabeth, Joachim Droste und dessen Ehefrau Menze sowie die Bürgermeister und der Rat der Stadt Münster als Bevollmächtigte der Städte des Stifts Münster. Siegelankündigung der Aussteller. am hilligen Passchdage. Schreiben des Domkapitels Münster, des Erbmarschalls Gerhard Morrien und der Bürgermeister der Stadt Münster an Bertram von Nesselrode vom 20. April 1565 wegen der teilweise Rückzahlung von Schulden der münsterischen Landschaft in den vergangenen Jahren an weiland Bertram von Nesselrode zu Stein und angekündigter Rückzahlung bzw. Loslösung des restlichen Kapitals. Schreiben des Pfennigmeisters Johann Schotteler an Bischof Bernhard von Raesfeld vom 7. Oktober 1566 wegen eines noch nicht erhaltenen Bescheids der Erben des weiland Bertram von Nesselrode bezüglich der zu Ostern 1566 angekündigten Loslösung der Schuldverschreibung vom 1. April 1537. Schreiben der Witwe Anna von Nesselrode zu Herten, geborene Steck, an den fürstlich-münsterischen Pfennigmeister Johann Schotteler vom 16. Oktober 1566 wegen ihres Einverständnisses zur Ablösung der Schuldsumme. Schreiben des Domdechanten, Domkapitels und des Rats der Stadt Münster an Bischof Bernhard von Raesfeld vom 19. März 1567 wegen bestehender Bedenken, ob es nicht sinnvoller sei, die von Nesselrode zu ersuchen, die 11.000 Gulden noch beim Stift Münster stehen zu lassen. Schreiben des Bischofs Bernhard von Raesfeld an seinen Erbmarschall Gerhard Morrien vom 20. April 1565 wegen der vom Pfennigmeister Schotteler empfohlenen Rückzahlung der Schuldverschreibung vom 1. April 1537 an die Erben des Bertram von Nesselrode und dessen Zustimmung. Schreiben der Witwe Anna von Nesselrode zu Herten, geborene Steck, an das Domkapitel und an den Rat der Stadt Münster von 1567 (am Dienstag nach dem Heiligen Ostertag) wegen der Übersendung der Schuldverschreibung nach Münster und angekündigter Übermittlung eines Konzepts durch Philipp Blenbruch zwecks Versiegelung des Vertrags