Verordnung über die Zuführung von Mitteln nach dem Gesetz zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen für Zwecke des §96 des Bundesvertriebenengesetzes (Westvermögens-Zuführungsverordnung)

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