Der Offizial zu Münster, in Coesfeld residierend, gebietet den Rectores divinorum in Nottuln, der Zellerin Loeman die Bebauung von 3 Ackerstücken zwischen dem Land des Schulten Koninck uff den Buxstorppe, die zum Erbe Werninck gehören, zu verbieten, wie es der Dombursar Bernhard Smisinck beantragt hat, und zitiert die Beklagte vor sein Gericht. Unterschrift des Notars Guilhelmus Lubbecke.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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