Johann Neubeckhaus Neudenau [Kr. Mosbach], zu Neuenstadt gef., weil er als Keller zu Neuenstadt die Einkünfte der Herrschaft verschwendet, auch Bm., Gericht, Rat und Gemeinde und die Amtsangehörigen der Stadt und des Amts Neuenstadt, die eine Bürgschaft von 800 fl für ihn geleistet hatten, jedoch auf Fürbitten zahlreicher Personen aus der Ritterschaft, besonders derer von Neuenstadt, und anderer guter Freunde und Gönner, auch in Ansehung seiner kleiner unmündiger Kinder und der langen Dauer seiner Haft wieder freigelassen, schwört U., in welche er die von Neuenstadt, die sein Hab und Gut eingezogen und verkauft hatten, und die Angehörigen des Neuenstädter Amts einschließt, und gelobt eidlich, mit seinen Kindern das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und nie wieder zurückzukehren, insbesondere aber Stadt und Amt Neuenstadt für immer zu meiden.