Die von Kaiser Joseph II. angeordnete Administrationskommission über die erledigten Reichslehen der Landgrafschaft Leuchtenberg (Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab) belehnt auf Ableben des Kurfürsten Max Joseph von Bayern, Landgrafen zu Leuchtenberg, Franz Jakob von Schmaus, kurbayerischen Regierungsrat, Hofkastner und Hauptmautner zu Amberg, namens seiner Tochter Anna Theresia Eleonora, vertreten durch Franz Ignatius Kammerpauer, kurbayerischen Ungeldgegenschreiber und domkapitel'schen Pfarrverwalter zu Nabburg (Lkr. Schwandorf), mit dem beutellehenbaren sogenannten Frankenhof (Markt Lauterhofen, Lkr. Neumarkt i. d. Opf.) zu Traunfeld (Markt Lauterhofen, Lkr. Neumarkt i. d. Opf.) vor dem Gravenbuch (Grafenbucher Forst, Lkr. Neumarkt i. d. Opf.) gegen Deinschwang (Markt Lauterhofen, Lkr. Neumarkt i. d. Opf.), welches Lehenstück letztmals am 3. November 1778 aus Anlass des Ablebens der Maria Josepha Isabella von Schmaus verliehen worden ist. Siegler: kaiserliche Reichslehenadministrationskommission. Unterschrift: "von Lehenamts wegen".
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Die von Kaiser Joseph II. angeordnete Administrationskommission über die erledigten Reichslehen der Landgrafschaft Leuchtenberg (Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab) belehnt auf Ableben des Kurfürsten Max Joseph von Bayern, Landgrafen zu Leuchtenberg, Franz Jakob von Schmaus, kurbayerischen Regierungsrat, Hofkastner und Hauptmautner zu Amberg, namens seiner Tochter Anna Theresia Eleonora, vertreten durch Franz Ignatius Kammerpauer, kurbayerischen Ungeldgegenschreiber und domkapitel'schen Pfarrverwalter zu Nabburg (Lkr. Schwandorf), mit dem beutellehenbaren sogenannten Frankenhof (Markt Lauterhofen, Lkr. Neumarkt i. d. Opf.) zu Traunfeld (Markt Lauterhofen, Lkr. Neumarkt i. d. Opf.) vor dem Gravenbuch (Grafenbucher Forst, Lkr. Neumarkt i. d. Opf.) gegen Deinschwang (Markt Lauterhofen, Lkr. Neumarkt i. d. Opf.), welches Lehenstück letztmals am 3. November 1778 aus Anlass des Ablebens der Maria Josepha Isabella von Schmaus verliehen worden ist. Siegler: kaiserliche Reichslehenadministrationskommission. Unterschrift: "von Lehenamts wegen".
Freiherren von Griesenbeck Urkunden 113
BayHStA, GU Pfaffenhofen 136
Freiherren von Griesenbeck Urkunden
Freiherren von Griesenbeck Urkunden
27.11.1778
Freiherren von Griesenbeck Urkunden
Urkunden
ger
Ausstellungsort: Pfreimd
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1778
Monat: 11
Tag: 27
Äußere Beschreibung: Ausf., deutsch, Perg., 56 x 30 cm, Sg an gelb-schwarzer Seidenschnur in Holzkapsel; U rechts unter der Plica: Gottlieb Freyh. von Koeppele, Lehenpropbst
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1778
Monat: 11
Tag: 27
Äußere Beschreibung: Ausf., deutsch, Perg., 56 x 30 cm, Sg an gelb-schwarzer Seidenschnur in Holzkapsel; U rechts unter der Plica: Gottlieb Freyh. von Koeppele, Lehenpropbst
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.03.2025, 12:04 MEZ