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Kein Prozess. Johan Rockman bittet zu entscheiden, dass ihm der Nachlass der Witwe Katharina Beifang zusteht. Sie hat zuerst ein Testament gemacht, später ihm aber durch Vertrag ihr Vermögen übertragen.
Kein Prozess. Johan Rockman bittet zu entscheiden, dass ihm der Nachlass der Witwe Katharina Beifang zusteht. Sie hat zuerst ein Testament gemacht, später ihm aber durch Vertrag ihr Vermögen übertragen.
Enthält: Als Zeugen werden vernommen: 1. Katharina tom Farvick aus Albersloh, früher Magd des Rockman, 30 J. alt; 2. Friedrich Eickholt junior; 3. Margareta Kramers, gen. Bispinck; 4. Johan Berends; 5. Heinrich Kobbing, Kaplan an Martini. Erwähnt werden Grete Sickman; M. Diedtrich Vagedes; Friedrich Eichholtz senior; Johan Torbeck; Berthold Pötken; Lic. Johan Beifang; Wallmeister Steffen Hoveman.
Darin: Anlage 1 (Abschrift): 1593. Testament der Katharina Beifang. Anlage 2 (Abschrift): 30.3. 1593. Vertrag. Vor dem Stadtrichter Dr. Goddert Leisting überträgt dieselbe dem Johan Rockman ihr Vermögen, wozu Forderungen an Henrich Böse und Wilbrand Hamecker gehören. Zeugen: Berthold Pötken u. Johan Gestkampf.