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68) Ratschlag betr. die Nbg. Reffträgern und Bürgern durch die markgräfl. Amtleute zu Gunzenhausen zugefügte Wegnahme der Reff und essender Ware, die von nichtmarkgräfl. Untertanen gekauft war (genannt Dittenheimer Privileg) (vgl. RSB 8 Nr. 103)

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Staatsarchiv Nürnberg
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