Die Brüder Lienhard und Michel Hert zu Bibersfeld, die vor kurzem dem Michel Plind von dort dessen nach Anstößern näher beschriebenes Haus samt Hofreite daselbst für freieigen abgekauft haben, und denen der Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall darin zu wohnen gestattet hat, verpflichten sich im Gegenzug, in ihrem Haus nur einen "einzigen Rauch" zu haben, Beiträge zur Instandhaltung der Haller Landwehr (Dienste, Grabengeld) zu leisten sowie der Stadt pro Person einen Kreuzer (oder zusammen einen Schilling) jährlicher Gülte Vorgelds zu entrichten, und leisten hierüber Revers (betr. Verpflichtung zur pünktlichen Bezahlung, bei Besitzwechseln zur Entrichtung von Auf- und Abfahrtsgeld, Anerkennung des Pfändungsrechts des Rates bei Versäumnissen).