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Melchior Jäger v. Gärtringen einerseits und 25 Untertanen von Höpfigheim andererseits werden in einer Streitfrage betr. verschiedene Vorderungen letzterer geeinigt.
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Melchior Jäger v. Gärtringen einerseits und 25 Untertanen von Höpfigheim andererseits werden in einer Streitfrage betr. verschiedene Vorderungen letzterer geeinigt.