Wolf von Hardheim verschreibt seinem Schwager Hans Jakob Hund von Wenkheim auf Grund eines voran gegangenen Vergleichs zu Miltenberg vom Jahr 1565 als Abfindung für alle Erbansprüche seiner Schwester Magdalena geb. von Hardheim eine jährliche Gült von 115 Gulden für die Abfindung von 2300 Gulden aus seinem Dorf Assumstadt bei Domeneck, vorbehaltlich des Ablösungsrechts mit 23000 Gulden. Sr.: Ausst.