Vor den Richtern des Mainzer Stuhls schenken die edle Matrone Hildegard gen. die "Vrien" und ihr Sohn Hermann ihren und ihrer Eltern Zehntanteil in Getreide und Wein in ihren Feldern um den Hof ("curtis") bei ("apud") St. Nikomed, diesem Hof bisher gehörend, dem Kloster Altmünster ("veteris celle"). Sie haben die Aufgabe vor den weltlichen Richtern, in deren Jurisdiktion der Zehnt liegt, vollzogen. S.: 1) das geistliche Gericht, 2) Eberhard, Kämmerer von Mainz, 3) der genannte Hermann. Zeugen: Johannes, Dekan von St. Viktor; Konradus, Dekan, Jakobus, Schulmeister, Magister Bertholdus, Stiftsherrn von Mariengreden; Daniel, Kantor von St. Stephan; Eberzo, Vikar "domini regis ecclesiarum Maguntinarum". 1287 "mense Maio".

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