Barbara Hermann zu Hasenweiler, bisher niemandem leibeigen, unterstellt sich selbst und auch die Kinder, die sie womöglich von jetzt an gebären wird, wohlbedacht, ungezwungen und mit Wissen und Willen ihres Ehemanns Pelagius (Pelay) Rumlin der Leibherrschaft des Junkers Wilhelm Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan sollen gedachter Junker, Inhaber des Schlosses Hasenweiler, und dessen Erben sie und ihre Kinder innehaben, schützen und schirmen wie ihre übrigen leibeigenen Leute, wogegen sie, die Ausstellerin, auch namens ihrer künftigen Kinder gelobt, Junker Wilhelm, dessen Erben, Amtleuten und "befelchobern" [!] getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Sachen, Geboten und Verboten gehorsam zu sein, ihren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden nach bestem Vermögen, ohne deren Vorwissen und Bewilligung keinen anderen Schutz- oder Schirmherren zu suchen und alles dasjenige zu "schaffen, das getrewen leibaigen leuten irem leibs vnd aigenthumbs herrn zuthun schuldig vnd verbunden sein", alles gemäß dem Eid, den sie auch namens ihrer künftigen Kinder "leiblich ... mit gelerten worten" zu Gott geschworen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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