Barbara Hermann zu Hasenweiler, bisher niemandem leibeigen, unterstellt sich selbst und auch die Kinder, die sie womöglich von jetzt an gebären wird, wohlbedacht, ungezwungen und mit Wissen und Willen ihres Ehemanns Pelagius (Pelay) Rumlin der Leibherrschaft des Junkers Wilhelm Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan sollen gedachter Junker, Inhaber des Schlosses Hasenweiler, und dessen Erben sie und ihre Kinder innehaben, schützen und schirmen wie ihre übrigen leibeigenen Leute, wogegen sie, die Ausstellerin, auch namens ihrer künftigen Kinder gelobt, Junker Wilhelm, dessen Erben, Amtleuten und "befelchobern" [!] getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Sachen, Geboten und Verboten gehorsam zu sein, ihren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden nach bestem Vermögen, ohne deren Vorwissen und Bewilligung keinen anderen Schutz- oder Schirmherren zu suchen und alles dasjenige zu "schaffen, das getrewen leibaigen leuten irem leibs vnd aigenthumbs herrn zuthun schuldig vnd verbunden sein", alles gemäß dem Eid, den sie auch namens ihrer künftigen Kinder "leiblich ... mit gelerten worten" zu Gott geschworen hat.
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Barbara Hermann zu Hasenweiler, bisher niemandem leibeigen, unterstellt sich selbst und auch die Kinder, die sie womöglich von jetzt an gebären wird, wohlbedacht, ungezwungen und mit Wissen und Willen ihres Ehemanns Pelagius (Pelay) Rumlin der Leibherrschaft des Junkers Wilhelm Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan sollen gedachter Junker, Inhaber des Schlosses Hasenweiler, und dessen Erben sie und ihre Kinder innehaben, schützen und schirmen wie ihre übrigen leibeigenen Leute, wogegen sie, die Ausstellerin, auch namens ihrer künftigen Kinder gelobt, Junker Wilhelm, dessen Erben, Amtleuten und "befelchobern" [!] getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Sachen, Geboten und Verboten gehorsam zu sein, ihren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden nach bestem Vermögen, ohne deren Vorwissen und Bewilligung keinen anderen Schutz- oder Schirmherren zu suchen und alles dasjenige zu "schaffen, das getrewen leibaigen leuten irem leibs vnd aigenthumbs herrn zuthun schuldig vnd verbunden sein", alles gemäß dem Eid, den sie auch namens ihrer künftigen Kinder "leiblich ... mit gelerten worten" zu Gott geschworen hat.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3194
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1588 Mai 20
14,8 x 34,5 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Barbara Hermann
Empfänger: Wilhelm Gremlich von Jungingen
Siegler: Thomas Teufel, Vogt zu Zußdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen (nur leere Holzkapsel anhängend)
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Wilhelm Gremlich von Jungingen
Siegler: Thomas Teufel, Vogt zu Zußdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen (nur leere Holzkapsel anhängend)
Vermerke: Rückvermerk
Gremlich von Jungingen, Wilhelm
Hermann, Barbara
Rumlin, Pelagius
Teufel, Thomas
Bettenreute, Staatsdomäne : Fronhofen, Fronreute RV
Hasenweiler : Horgenzell RV
Hasenweiler : Horgenzell RV; Schloss
Zußdorf : Wilhelmsdorf RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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