Michel Atzenhofer von Straß bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, sodann dem jüngsten hinterlassenen Sohn und, falls kein Sohn vorhanden ist, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit Hof und Gut in Benzenhofen verliehen hat, auf dem früher Stefan Egler saß. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts davon entfremden. Den zugehörigen Wald dürfen sie nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf nutzen. Eichen und andere fruchttragende Bäume dürfen nicht gefällt werden. Jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten entrichten sie an Zins und Hubgült je 10 Scheffel Fesen und Hafer sowie 2 lb d Ravensburger Währung und Maßes, 6 Hühner, 2 Fasnachthennen und 100 Eier. Im Herbst müssen zwei Weinfahrten "oder" ein Fuder Wein vom (Boden-)See ohne Futter in das Kloster geführt werden. Die Rückstände in Höhe von 170 Scheffel Korn, die unter dem Vorbesitzer Erhard Ul aufgelaufen sind, müssen in Jahresraten von je 2 Scheffel Fesen und Korn abgetragen werden. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen oder Tod der Beliehenen fällt das Gut heim, ebenso bei Eingehen einer Ungenossamenehe oder wenn sie dem Abt mit Leib und Gut flüchtig werden. In diesem Fall muß Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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