Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der ledige Ulmer Bürger und Branntweinbrenner Ludwig Ott als Bräutigam und die Ulmer Bürgerin Christina geborene Späth als Braut. Begleitet werden sie von dem Weber Christian Gluf als Vertreter des abwesenden Wegemachers Albrecht Mehrle und dem Sauerbäcker Johann Cellarius als Pfleger der Braut und ihrer drei Söhne Christian, Kaspar und Johann Georg aus ihrer ersten Ehe mit dem verstorbenen Branntweinbrenner Johann Georg Hettich sowie Johann Ott von Markbronn ("Machbronn") [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] und Johann Daur von Beiningen ("Bainingen") [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] als Pfleger des Bräutigams. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen geschlossenen Ehevertrag vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder der Braut noch minderjährig sind und damit der Pflegschaft des Rats unterstehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine angemessene Versorgung der Söhne aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.