Friedrich Ludwig, Graf zu Löwenstein-Wertheim, belehnt den Bevollmächtigten der Brüder Wolf Heinrich und Johann Anton von Breitbach, Herren zu Bürresheim, Michael Gries, Notar und Gerichtsschöffe zu Mayen, als Erblehen mit dem Hof Langenbahn in der Grafschaft Virneburg mit allem Zubehör, auch mit der Freiheit, Fischerei und Jägerei, gemäß dem Inhalt der Lehensurkunden des (å) Wilhelm von Breitbach und auch der Neubelehnten. Bezüglich der von Wilhelm abgelösten Pfandschaften von 220 Radergulden und 120 kölnische Gulden, die im Fall des Lehensheimfalls den Erben zurückzuzahlen sind, soll es bei dem bisherigen Gebrauch bleiben. Der Bevollmächtigte hat den Lehenseid geleistet. Sr.: Ausst.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner