Knappe Philipp von Hörde bestätigt für sich und seinen Vetter Johann
von Hörde Bernhard VII. zur Lippe den lehnsweisen Empfang der Kirche zu Boke
mit dem 1/2 Zehnt zu Heddinghausen, dem Holz Barbroik, ein Burglehen zu
Lipperode und der Güter zu Withem bei Geseke (die beiden letzteren waren
Lehen des (+) Johann von Hundorp), eines weiteren Burglehens zu Lipperode,
einer Mühle am Thüler Bach, eines Hofes zu Schwelle sowie zweier Häuser zu
Mastholte und eines zu Varensell.