Knappe Philipp von Hörde bestätigt für sich und seinen Vetter Johann von Hörde Bernhard VII. zur Lippe den lehnsweisen Empfang der Kirche zu Boke mit dem 1/2 Zehnt zu Heddinghausen, dem Holz Barbroik, ein Burglehen zu Lipperode und der Güter zu Withem bei Geseke (die beiden letzteren waren Lehen des (+) Johann von Hundorp), eines weiteren Burglehens zu Lipperode, einer Mühle am Thüler Bach, eines Hofes zu Schwelle sowie zweier Häuser zu Mastholte und eines zu Varensell.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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