Georg Sommer zu Kornberg verschreibt Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall gegen "gebürliche recompens vnd vergleichung" 3 sh h und ein Herbsthuhn jährlicher und ewiger Herrengülte aus seiner nach Lage und Anstößern näher beschriebenen, etwa 3 1/2 (vierthalb) Tagwerk großen, ansonsten völlig unbelasteten Wiese, gelobt für die Zukunft stets pünktliche und vollständige Abgabenentrichtung jeweils auf Martini, verspricht bei allen Besitzwechseln "nach solcher herrengülts gewonheit vnd Recht" ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung bei Laudemien von jeweils 1/20 oder 5 % des Liegenschaftswerts und räumt der Stadt für den Fall von Versäumnissen auch namens seiner Erben und Nachkommen Pfändungsrechte gegen seine Wiese bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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