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Generalwachtmeister Freiherrn Bernard von Westerholt wegen Totschlag nach Leichenschau zum Kriegsgerichtsurteil
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Enthält: Dietrich Klencke, gewesener kaiserlicher Rittmeister und Domherr zu Minden, ist im Hof des Domdechanten von dem kais. Generalwachtmeister Freiherrn Bernard von Westerholt verwundet und gestorben. Am 25.8.1637 findet die Leichenschau durch den Richter und Ratsdeputierte statt. Am 26.8. fasst der Rat eine Entschließung, in der er vom Domdechanten unter Berufung auf frühere Fälle die Auslieferung des Westerholt fordert, den er wieder der fürstlichen Regierung übergeben will; er läßt diese Entschließung dem Domdechanten durch einen Notar zustellen. Am 27.8. antwortet der Domdechant, er wolle alle Rechte des Rats achten, in dieser wichtigen Sache aber die Regierung um Rat fragen. Am 28.08., nachdem der Rat die Ausgänge der Domimmunität hat besetzten lassen, fordert der Generalzeugmeister Graf von Wahl von Hamm aus den Rat auf, Westerholt aus der Stadt zu lassen, da er eine wichtige Sache im kaiserlichen Dienst zu erledigen habe; er will selbst die Justiz ausüben und beklagt sich darüber, dass der Rat vor einigen Wochen einen Leutnant seiner Soldateska habe enthaupten lassen. Am 30.8. schreibt Graf von Wahl nochmals, dass er ein Eingreifen des Rats nicht dulde; er sei der zuständige Richter, der Rat solle einigen unruhigen Köpfen kein Gehör schenken und das gute Verhältnis zu ihm nicht stören. Westerholt gelingt es, aus der Stadt zu kommen. Am 4.9. antwortet der Rat dem Domdechanten, die Sache könne auf sich beruhen, er hielte aber an seinen alten Rechten fest und verweise auf einen Vorfall aus dem Jahre 1588. (Dazu Zeugenverhör und Kriegsgerichtsurteil!) Erwähnt werden Henrich Bonekamp; Bernt Ribbers; Johan Bockhorst; Anton Voss; Arnold Catman; Sekretär Henrich Holthaus.
Archivale
Verweis: Vgl. Ratsarchiv A XIV 76a.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.