Werden. -Johann Wilhelm zu Kalckhofen bekundet, dass Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm ihn zu Dienstmannsrecht mit dem Lehngut gen. Kalkhoven vorm Baum im Stift Werden in der Honschaft Klein- Umstand belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein des Rats und Kanzleidirektors Johann Everhard Dingerkus und des Appellations-Kommissars und Kanzleisekretärs [Ludger Albert Lauten]. - Or., Unterschrift