Urfehde Nr. 131
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7205
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1532 November 4
Regest: Jorg Spengler der Schuhmacher, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er um Wohlverschulden (= wie er verdiente) im Gefängnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen gelegen ist aus folgender Ursache. Vor etlicher Zeit ist ein gemein Gebot durch alle Zünfte beim Eid öffentlich verkündet worden, dass künftig kein Bürger einem Herrn nachziehen dürfe, ihm zu dienen, es sei denn dass ihm das durch die Obrigkeit zugelassen werde. Trotzdem ist Spengler ohne Erlaubnis und Vorwissen von Bürgermeister und Rat weggezogen, wofür er eine grosse Straf verdient hätte. Die Herren wollten ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) ergehen lassen. Er aber hat um Gnade gebeten. Darauf haben sie ihm die Strenge des Rechts erlassen und ihn aus dem Gefängnis entlassen. Er hat einen Eid geschworen, wegen der Sache gegen die Herren und alle Bürger ewiglich Urfehde zu halten und sich nicht zu rächen. Bei seinem jetzigen Eid soll und will er künftig sein Leben lang aus dem Zehenten (= Gebiet) der Stadt Reutlingen nicht wandern, reiten oder gehen, auch seinen Leib, Hab und Gut sonst nicht daraus verändern (= wegbringen) ohne Wissen und Willen der Herren. Wenn er an sie oder die Ihren eine Forderung hätte, so will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen, und bei dem bleiben, was da erkannt wird. Würde er Eid und Urfehde nicht halten, so soll und will er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen. Davor soll ihn nichts schützen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Wendel von Beckingen, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ