Bischof Heinrich von Regensburg bekundet, dass es zwischen Abt Johannes von St. Emmeram und einigen Armenleuten des Bischofs aus Schwabelweis, nämlich Friedrich Holnsteiner, Leonhard Strasser, Hans Annt, Ulrich Pynnter, Hans Kölbl, Konrad Leubel, Margarethe Schopper und Katherine Leublin, die die Weingärten des Klosters in der Hofmark Schwabelweis innehaben, Irrungen gegeben hat, weshalb die Parteien sich auf ihn als gütlichen Schlichter verständigt haben. Gemäß seinem Spruchbrief soll der Abt allen Armenleuten Erb- und Baurecht auf ihren Gütern gewähren und darüber Erbbriefe ausstellen. Die betroffenen Armenleute sollen dem Kloster dafür und für Siegel- und Schreibgeld bis Weihnachten je ein Pfund Pfennige und dem Vogtherren oder Richter für das Siegelgeld vier große Münchner Pfennige zahlen. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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