Die Kläger erwirken die Ladung als Erben ihres Oheims bzw. Bruders Johann von Hochkirchen zur Bündelung der Auseinandersetzung mit dessen Gläubigern, nachdem diese sich bisher an den verschiedensten Gerichten gemeldet, aber häufig keine klaren Angaben gemacht hätten und offenbar willens seien, die Verfahren zur Erzielung höherer Zinsen in die Länge zu ziehen. Die Ladung an die unbenannten Gläubiger wurde an die Kirchentüre im Dorf Richterich (im Land Heyden; Kr. Aachen) und an die Rathaustüren von Aachen und Köln angeschlagen. Der Anschlag in Laurensberg (Kr. Aachen) unterblieb auf Anweisung von Dr. Behem. Buwinghausens Forderung resultierte aus 3 Erbrenten, die Frambach und Johann von Hochkirchen, Vater und Sohn, für insgesamt 1100 Goldgulden verkauft und wofür sie Haus Hochkirchen als Sicherheit gesetzt hatten. Der Streit um ihre Begleichung, der durch einen Erbstreit zwischen Johanns Witwe Katharina von Wiltberg (Wildburg) und den Klägern um die Frage, wer Inhaber welcher Güter sei, erschwert wurde, war seit spätestens 1580 an Aachener Gerichten anhängig. Nach dem Tod Behems (vor 1590) aufAntrag Buwinghausens Rufen gegen Frambach Bock und Kaspar von Cortenbach, die nicht (mehr) erschienen.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view