Graf Johann zu Wertheim beurkundet, dass er auf Bitten von Prior und Schaffner zu Grünau Gericht halten ließ zu Schollbrunn von ihrem (vom Grafen ernannten) Amtmann Herrn Johann Drabot, Ritter, in einem Streit zwischen Kloster und Bauern zu Schollbrunn in dem gemeinsamen Forst über Holsschlagerecht letzterer. Auf Grund der von beiden Parteien vorgelegten Urkunden wird erkannt, dass die geistlichen Leute Pfand und Lehnherrn sind zu Schollbrunn, die Bauern dürfen daher nur mit ihrem Wissen Holz schlagen. Der Waldhüter "schutz" aber soll acht haben auf die 3 Wege: Waldweg, Pfad "gen der zwiseln" und auf den Faulenbacher Pfad.