Das Kapitel verpachtet dieses Gut, unter Spezifikation seiner Bestandteile, den Eheleuten Gerhard und Druda op der Hoege und deren beiden Söhnen auf sämtlicher Lebenszeit für 7 1/2 Paar Korn, halb Roggen, halb Hafer. Eingerückt in einer Urkunde des Schöffengerichts zu Kreuzberg. Mit Siegel.