Gabriel Engel, Bürger und Schneider zu Schwäbisch Hall, verkauft um 150 fl rh an Andreas Driller, Mitglied des Inneren Rates daselbst, sein Viertel an einem ganzen Eigentum Siedens im Haal und Haalhaus beim Oberen Türlein, an dem ein weiteres Viertel dem Ratsherrn Andreas Sulzer, die verbleibende Hälfte aber dem Gerichtsverwandten Melchior Romig d. J. gehört, quittiert den Erhalt des Kaufpreises, übeträgt das Objekt und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts.