Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Propst Albrecht zu Ellwangen einer- und Hans Judenhut anderseits, weswegen beide Parteien zuletzt auf einem Tag zu Maulbronn angehört wurden und je einen Zettel der Verabredung erhalten haben, dass sie 14 Tage Bedenkzeit hätten: Nun soll der Propst gegen Hans vor den Hofrichter und die Räte des Pfalzgrafen kommen. Je nach Entscheidung soll der Propst den Hans ledig erkennen oder Hans sich dem Propst auf Lebzeit verbinden. In diese Entscheidung involviert war Wilhelm von Rechberg, Bruder des Propsts.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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