Ursprünglicher Gläubiger: Witwe des Kanzlers Rüssel Gläubiger im Jahre 1744: Hofgerichtsassessor C.E. Rüssel als Vormund des Sohns des Hofgerichtsassessors Conring Höhe des Kredits bzw. der Schuld: 600 Reichstaler Jahr der Aufnahme des Kredits bzw. Jahr des Entstehens der Schuld: 1713