Mainz, 1587.04.22. (Richter Johann Diether Reutter). Eheabrede zwischen Anton Kempf und seiner Frau Margretha: Margreth hat aus ihrer Ehe mit dem + B. und Säckler Georg Bucheri ein Kind Christina und hat in der jetzigen Ehe bereits ein Söhnlein Kaspar erworben. Christina erhält als Vaterteil im voraus 100 fl. Batzen, von jedem Hausrat ein Stück, und ein Bett. Was der Stiefbruder zur Ehesteuer von seinem Vater erhalten wird, wird auch Christina erhalten: sie erhält auch nach dem Tod ihrer Mutter alles zu ihrem Leib Gehörige "außerhalb eines breiten guldenen gewinen (?) rinck mit zweifelsticken", das an Kaspar als Andenken fällt. Im übrigen besteht zwischen beiden Kindern Einkindschaft. Z.: 1) Für Frau und Tochter: Wolf Clapperbach, Matheis Hoffman, Hans Milz, Kaspar Eichhorn als Vormünder und Freunde; 2) fürden Mann: Kaspar Behem und Heinrich Meder. Zustimmung des Kämmerers (Wildberg).

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