Begutachtung von Verkehrsanlagen nach dem BBahnG: Strecke Altona -Kiel
Vollständigen Titel anzeigen
LASH, Abt. 691 Nr. 2168
Organisations- und Aktenzeichen: T 2009
Abt. 691 Wirtschaftsministerium
Abt. 691 Wirtschaftsministerium >> 8 Verkehr >> 8.6 Eisenbahnen >> 8.6.2 Hauptbahnen
1967-1969
Enthält: Neubau der Straßenüberführung Pinneberg km 16,989. Bahnübergang km 80,648. Aufhebung des Privatüberganges km 36,967. Einbau einer Straßenverkehrssignalanlage am Bahnübergang Bahnhof Itzehoe. Änderung der vorhandenen Entwässerungsleitungen und Anschluß an das städtische Abwassernetz Stadt Kiel. Errichtung einer Postverladerampe auf dem Bahnhof Neumünster. Aufhebung des Privatwegüberganges in km 47,393. Bahnübergang im Zuge der B 206 in Wrist. Neubau eines Kreuzungsbauwerkes auf dem Bahnhof Meimersdorf in km 102,847 und Abbruch der vorhandenen Bauwerke in km 102,950 und 103,045
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:49 MEZ