Der Vergleich zwischen Baden-Durlach und Württemberg, auf Grund dessen Baden-Durlach auf seine Evictionsansprüche wegen Malsch, Ottersweier, Langensteinbach wie auch auf seine Ansprüche um die Ämter Mundelsheim, Liebenzell, Besigheim und Altensteig verzichtet, Württemberg dagegen seinen Ansprüchen auf dieselbe Grafschaft Eberstein und die von dem Hochstift Speyer okkupierten Ebersteinischen Güter, besonders des Dorfs Neuenbürg und die Burgvogtei Gernsbach zu Gunsten von Baden entsagt.