1.) Die Hälfte am Hof zu Radenhausen [Hof in der Gemarkung der Stadt Amöneburg, Lkr. Marburg-Biedenkopf] mit aller Nutzung, Gerechtigkeit und Zube...
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Urk. 14, 10137
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Radenhausen, Nr. 1
A I u, von Radenhausen sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe R >> Ra >> Radenhausen, von >> 1349-1699
1697 August 26
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Die Hälfte am Hof zu Radenhausen [Hof in der Gemarkung der Stadt Amöneburg, Lkr. Marburg-Biedenkopf] mit aller Nutzung, Gerechtigkeit und Zubehör, wovon ehemals Eberhard von Radenhausen den Teil seines Bruders Gilbert von Radenhausen gekauft hatte; 2.) die Hafergülte zu Bechtmannshausen [Wüstung in der Gemarkung der Stadt Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf], Stausebach [Stadtteil von Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf], Bartenhausen [Wüstung in der Gemarkung Stausebach, Stadt Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf], Anzefahr [Stadtteil von Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf], Sindersfeld [Stadtteil von Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf] und Ginseldorf [Stadtteil von Marburg, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 3.) zu Mann- und Burglehen der Burgsitz, die Hofreite und der Garten zu Kirchhain [Stadt, Lkr. Marburg-Biedenkopf] bei der Neuenburg; 4.) zwei Hofreiten zu Kirchhain, eine vor der Mühlenpforte, die andere vor der Brüsselpforte; 5.) 14 Morgen Wiesen auf dem Werflo [zu Kirchhain]; 6.) neun Morgen Wiesen zu Kirchhain; 7.) das Gut, das ehemals Heinrich Side gehört hatte, mit Äckern, Wiesen und Garten zu Kirchhain; 8.) ein Gütchen zu Langenstein [Stadtteil von Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf] und ein Hof zu Langenstein; 9.) noch ein Morgen Wiesen, gelegen unter dem (Bauren), zwischen den Wiesen des Deutschen Ordens, der auf die (alte Ware) stößt, beides nach zwei alten Lehnbriefen vom 5. Februar 1501; 10.) als Mannlehen ein Viertel am Zehnt in der Aue vor Kirchhain mit seinem Zubehör und seiner Gerechtigkeit, wie damit ehemals Johann und Konrad Adolf von Radenhausen, danach Rudolf Wilhelm und Konrad Adolf von Radenhausen, Söhne des verstorbenen Konrad Adolf von Radenhausen, und Otto Adam und Johann Philipp von Radenhausen, Enkel des verstorbenen Johann von Radenhausen sowie Söhne des verstorbenen Johann Eberhard von Radenhausen belehnt worden waren.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dr. Georg Adam Eulner als Bevollmächtigter
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dr. Georg Adam Eulner als Bevollmächtigter
Belehnte/r: Otto Adam von Radenhausen, Sohn des verstorbenen Johann Eberhard von Radenhausen, und Emmerich Friedrich von Radenhausen, Sohn des verstorbenen Rudolf Wilhelmvon Radenhausen, sowie anstatt des Sohnes des verstorbenen Konrad Adolf von Radenhausen, Hans Wilhelm von Radenhausen, dessen Mutter und Vormund Elisabeth Maria von Radenhausen, geborene von Rotzmann [Otto Adam von Radenhausen wird nicht mit dem Lehen unter 1.) belehnt.]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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