Behörden und Einrichtungen des Bundes: Paul-Ehrlich-Institut, Frankfurt a.M. (Bestand)
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936
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Land Hessen >> Behörden und Einrichtungen des Bundes
Enthält: 0,375 lfm Akten, Laufzeit 1923-75
10 Personalakten, 56 Personalbögen
Bestandsgeschichte: Zugang 11/1976.
Akten der Vorgängerbehörde, des ehemaligen Staatsinstituts für experimentelle Therapie in Frankfurt a.M. (Nrn. 1-65).
Geschichte des Bestandsbildners: Im Jahr 1947 wurde das 'Paul-Ehrlich-Institut Staatliche Anstalt für Experimentelle Therapie' in Frankfurt a.M. als Institution für die staatliche Arzneimittelkontrolle und -forschung wiedererrichtet (Erlass des Hess. Ministers für Kultus und Unterricht vom 1.4.1947, IX/1820/47). Es ist Nachfolger der 1896 unter der Leitung von Paul-Ehrlich in Berlin-Steglitz als 'Institut für Serumsforschung und Serumsprüfung' gegründeten und seit 1899 unter dem Namen 'Königliches bzw. Staatliches Institut für experimentelle Therapie' in Frankfurt a.M. ansässigen Institution und des chemotherapeutischen Forschungsinstituts 'Georg-Speyer-Haus' (1906 gegründet) ebendort. Die damals hessische Behörde wurde 1972 in eine selbständige Bundesoberbehörde umgewandelt (BGBl. I S. 1163). 1989/90 zog sie in einen Neubau in Langen bei Frankfurt a.M. um. Zu den Untersuchungs- und Forschungsgebieten Bakteriologie, Virologie, Immunologie, Veterinärmedizin, Allergologie und medizinische Biotechnologie kam 1994 die Zuständigkeit für Blut und Blutprodukte (Hämatologie und Transfusionswesen) hinzu.
Sitz der Behörde:
(seit 1899) 1947-1989 Frankfurt a.M.: Paul-Ehrlich-Straße 42-44 seit 1990 Langen: Paul-Ehrlich-Straße 51-59
(Stand 1997)
10 Personalakten, 56 Personalbögen
Bestandsgeschichte: Zugang 11/1976.
Akten der Vorgängerbehörde, des ehemaligen Staatsinstituts für experimentelle Therapie in Frankfurt a.M. (Nrn. 1-65).
Geschichte des Bestandsbildners: Im Jahr 1947 wurde das 'Paul-Ehrlich-Institut Staatliche Anstalt für Experimentelle Therapie' in Frankfurt a.M. als Institution für die staatliche Arzneimittelkontrolle und -forschung wiedererrichtet (Erlass des Hess. Ministers für Kultus und Unterricht vom 1.4.1947, IX/1820/47). Es ist Nachfolger der 1896 unter der Leitung von Paul-Ehrlich in Berlin-Steglitz als 'Institut für Serumsforschung und Serumsprüfung' gegründeten und seit 1899 unter dem Namen 'Königliches bzw. Staatliches Institut für experimentelle Therapie' in Frankfurt a.M. ansässigen Institution und des chemotherapeutischen Forschungsinstituts 'Georg-Speyer-Haus' (1906 gegründet) ebendort. Die damals hessische Behörde wurde 1972 in eine selbständige Bundesoberbehörde umgewandelt (BGBl. I S. 1163). 1989/90 zog sie in einen Neubau in Langen bei Frankfurt a.M. um. Zu den Untersuchungs- und Forschungsgebieten Bakteriologie, Virologie, Immunologie, Veterinärmedizin, Allergologie und medizinische Biotechnologie kam 1994 die Zuständigkeit für Blut und Blutprodukte (Hämatologie und Transfusionswesen) hinzu.
Sitz der Behörde:
(seit 1899) 1947-1989 Frankfurt a.M.: Paul-Ehrlich-Straße 42-44 seit 1990 Langen: Paul-Ehrlich-Straße 51-59
(Stand 1997)
0,375 lfm
Bestand
Literatur: Paul-Ehrlich-Institut (Hg.): 100 Jahre Paul-Ehrlich-Institut. Paul-Ehrlich-Institut in Langen bei Frankfurt 1996. [Broschüre zum 100jährigen Jubiläum]. 1996 (Beselich).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 12:53 MESZ