Kurfürst Joachim [II.], Markgraf von Brandenburg, bestätigt Bürgermeister und Rat der Stadt Rathenow die anteilsmäßige Beschaffung von Geldern zum Bau der dortigen Schleuse und der Mühlen in Höhe von 1800 Gulden, verspricht deren Verzinsung und Rückzahlung und überläßt ihnen die Hälfte der Schleusengeldeinnahmen.

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