Domkapitel zu Magdeburg. Vikarkollegium (Bestand)
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A 3f (Benutzungsort: Magdeburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) >> 01.01. Erzstift/Herzogtum Magdeburg >> 01.01.03. Akten >> 01.01.03.01. Ober- und Mittelbehörden >> 01.01.03.01.02. Domkapitel zu Magdeburg
1512 - 1814
Findhilfsmittel: Behördenfindbuch ca. 1820, neues Findbuch 2016 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Vikarkollegium (Collegium Vicariorum) am Domkapitel Magdeburg.
Bereits um 1300 lässt sich ein Zusammenschluss der am Dom mit der Vertretung der Domkapitulare beim Gottesdienst beauftragten Vikare und Kapellane nachweisen. Dieses Kollegium festigte sich und übernahm die Verwaltung seines Vermögens selbst.
Die Verfassung der Institution ist der des Domkapitels ziemlich ähnlich. Es setzte sich nämlich aus Major- und Minorvikaren zusammen. Und an seiner Spitze standen Senior und Prokuratoren für die Vermögensverwaltung. Die Ernennung neuer Vikare und die Jurisdiktion über alle Vikare lag in der Hand des Domdekans. Ein eigenes Vikarkollegium scheint zeitweillig die Kapelle sub turribus besessen zu haben, die Erzbischof Ernst 1495 gestiftet hatte.
Das Collegium Vicariorum bestand bis zur Aufhebung des Domkapitels 1810. Auch der Chordienst wurde noch weit bis in das 18. Jahrhundert aufrecht erhalten.
Weitergehende Informationen enthält die "Gesamtübersicht über die Bestände des Staatsarchiv Magdeburg, Bd. I" von 1954.
Bestandsinformationen: Die aus der Verwaltung des Vermögens der Vikare entstandenen Urkunden und Akten wurden im Domarchiv in einem Sonderbehälter aufbewahrt. Auch für die Vikare sub turribus ist von 1495 bis 1535 ein solches Behältnis nachweisbar. Später stellte man die Bestände teils im Kreuzgang teils im Dom selbst auf. Schlussendlich erfolgte also die Vermögensverwaltung des Vikarkollegiums am Magdeburger Domkapitel gesondert, wodurch ein extra Archiv entstand.
Die zunächst ins Provinzialarchiv gelangten Akten wurden nach 1822 zwischen diesem und dem Regierungsarchiv Magdeburg aufgeteilt. Der im Provinzialarchiv verbliebene Teil wurde dem neugebildeten Bestand A 3 (alt) eingegliedert. Erst nach Abgabe des Teils aus dem Regierungsarchiv wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts der alte Bestand wiederhergestellt.
Im Mai 2016 erfolgte die Überarbeitung der bereits 2013 durchgeführten Retrokonversion. In diesem Zusammenhang wurden fast alle Laufzeiten der Archivalien überarbeitet. Zudem wurden eine Umsignierung des Bestandes vorgenommen und ein neues Findbuch erstellt.
Zusatzinformationen: Das Alt-Repertorium von ca. 1820 enthält am Ende eine Auflistung der ab 1640 bis 1820 in das Vikarkollegium aufgenommenen Personen.
Registraturbildner: Vikarkollegium (Collegium Vicariorum) am Domkapitel Magdeburg.
Bereits um 1300 lässt sich ein Zusammenschluss der am Dom mit der Vertretung der Domkapitulare beim Gottesdienst beauftragten Vikare und Kapellane nachweisen. Dieses Kollegium festigte sich und übernahm die Verwaltung seines Vermögens selbst.
Die Verfassung der Institution ist der des Domkapitels ziemlich ähnlich. Es setzte sich nämlich aus Major- und Minorvikaren zusammen. Und an seiner Spitze standen Senior und Prokuratoren für die Vermögensverwaltung. Die Ernennung neuer Vikare und die Jurisdiktion über alle Vikare lag in der Hand des Domdekans. Ein eigenes Vikarkollegium scheint zeitweillig die Kapelle sub turribus besessen zu haben, die Erzbischof Ernst 1495 gestiftet hatte.
Das Collegium Vicariorum bestand bis zur Aufhebung des Domkapitels 1810. Auch der Chordienst wurde noch weit bis in das 18. Jahrhundert aufrecht erhalten.
Weitergehende Informationen enthält die "Gesamtübersicht über die Bestände des Staatsarchiv Magdeburg, Bd. I" von 1954.
Bestandsinformationen: Die aus der Verwaltung des Vermögens der Vikare entstandenen Urkunden und Akten wurden im Domarchiv in einem Sonderbehälter aufbewahrt. Auch für die Vikare sub turribus ist von 1495 bis 1535 ein solches Behältnis nachweisbar. Später stellte man die Bestände teils im Kreuzgang teils im Dom selbst auf. Schlussendlich erfolgte also die Vermögensverwaltung des Vikarkollegiums am Magdeburger Domkapitel gesondert, wodurch ein extra Archiv entstand.
Die zunächst ins Provinzialarchiv gelangten Akten wurden nach 1822 zwischen diesem und dem Regierungsarchiv Magdeburg aufgeteilt. Der im Provinzialarchiv verbliebene Teil wurde dem neugebildeten Bestand A 3 (alt) eingegliedert. Erst nach Abgabe des Teils aus dem Regierungsarchiv wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts der alte Bestand wiederhergestellt.
Im Mai 2016 erfolgte die Überarbeitung der bereits 2013 durchgeführten Retrokonversion. In diesem Zusammenhang wurden fast alle Laufzeiten der Archivalien überarbeitet. Zudem wurden eine Umsignierung des Bestandes vorgenommen und ein neues Findbuch erstellt.
Zusatzinformationen: Das Alt-Repertorium von ca. 1820 enthält am Ende eine Auflistung der ab 1640 bis 1820 in das Vikarkollegium aufgenommenen Personen.
Laufmeter: 2
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)
- 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) (Tektonik)
- 01.01. Erzstift/Herzogtum Magdeburg (Tektonik)
- 01.01.03. Akten (Tektonik)
- 01.01.03.01. Ober- und Mittelbehörden (Tektonik)
- 01.01.03.01.02. Domkapitel zu Magdeburg (Tektonik)
- Domkapitel zu Magdeburg. Vikarkollegium (Bestand)