Dietrich, Graf zu Manderscheid, Blankenheim, Virneburg und Wertheim, Herr zu Schleiden, Daun, Kerpen, Kronenburg, Neuerburg, Saffenburg und Breuberg, und seine Ehefrau Elisabeth, geb. von Stolberg, haben von den Eheleuten Franz Rosenkrandz und Margarete Dockweylerin als Darlehen 700 Taler, jeden zu 2 Gulden 4 Albus Schleidener Währung gerechnet, erhalten. Sie verschreiben ihnen dafür jährlich zu St.Martin (Nov. 11) eine Kornrente von 13 Maltern aus ihren Häusern Manderscheid oder Kerpen bzw. im Fall von Mißwuchs je 5 Taler Pension für 100 Taler Hauptsumme. Die Ablösung ist nach Ankündigung ein halbes Jahr zuvor möglich. Sr.: Beide Ausst. Ausf. Perg., eh. gez.- 2 Sg. anh., besch. - Rv.