Erbschaftsstreit um das Conenhaus/Kuhnhaus, das die Eheleute Jakob und Neeß von Conenhaus besessen und an ihre 5 Kinder - namentlich werden Gerhard, Adolph, Cäcilie, Sophie erwähnt - zu gleichen Teilen vererbt haben. Jakob von Conenhaus, Sohn des Gerhard, verklagte auch im Namen seiner Geschwister seinen Onkel Adolph wegen Vorenthaltung des 5. Erbteils vom Conenhaus, das auf 2000 Rtlr. geschätzt wird. Adolph streitet ab, daß sein etwa 1673 verstorbener Neffe und seine Nichten noch Eigentumsrechte am Haus samt Liegenschaften besäßen, denn er habe sie laut Ausweis verschiedener Quittungen und Rechnungen ausgezahlt. Er verweist ferner auf einen 1633 zwischen ihm und seinen 4 Geschwistern geschlossenen Erbvergleich. Die 3. Instanz sprach mit Urteil vom 16. April 1697 Adolph von Conenhaus von den Ansprüchen seiner Bruderkinder frei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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