Begründete rechtliche Ausführung, dass das gräflich limpurgische Lehengut Adelmannsfelden nach Abgang des Vohenheimischen Mannsstammes dem gräflich limpurgischen Allodialerben ¿ heimgefallen sei, mithin der ¿ Weibsstamm diesem gräflichen Hause das abgestorbene Mannslehen mit Unrecht vorenthalte. Nebst Beilagen A-Ii. Ad causam Vohenstein contra Limpurg, Restitutio in integrum (1 geheftetes Stück, 2 weitere in Bögen, denen S. 9-14 und S. 18-32 fehlen)

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner