Hieronymus Winckelhofer, Notar zu Ehingen, bezeugt und beurkundet in Gegenwart der Barbara Pflaum (Pflumin), des Propstes (Michael Ötterlin) des Wengenklosters und mehrer Zeugen, dass die Erstgenannte, die schon vor Jahresfrist das Kloster St. Michael zu den Wengen in Ulm zum Universalerben bestimmt hatte, ab dem Datum des vorliegenden Briefs ihr gesamtes Vermögen dem Kloster mit der Maßgabe übergibt, dass ihr daselbst lebenslang freie Wohnung und hinreichender Unterhalt gewährt wird.