Friedrich Schletz, Peter Dürprecht und Hans Rüschler schlichten den seit langem währenden Erbstreit zwischen den Brüdern Melchior und Philipp Vaihinger, deren verstorbener Schwester Margarethe und deren ebenfalls bereits verstorbenem Ehemann Züll Hafner, Bürger zu Dinkelsbühl, alle Kläger, einer- und deren Stiefvater Kunz Raban, Bürger zu Hall, andererseits um ihr väterliches und mütterliches Erbteil. Die Schiedsrichter regeln detailliert zahlreiche Streitpunkte und erklären, nachdem beide Seiten ihre wechselseitigen Forderungen auch namens ihrer Erben fallengelassen haben und ein dritter mitinteressierter Bruder, Wilhelm Vaihinger, dem Schlichterspruch beizutreten sich bereiterklärt hat, die Parteien für vertragen und versöhnt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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