1.) Drei Burglehen mit ihren Behausungen, Hofreiten und ihrem Zubehör in der Stadt Spangenberg [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.], nämlich zwei Burglehen ü...
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Urk. 14, 10358
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Rein, Nr. 3
A I u, von Rein sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
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1471 März 05
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Drei Burglehen mit ihren Behausungen, Hofreiten und ihrem Zubehör in der Stadt Spangenberg [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.], nämlich zwei Burglehen über dem Kirchhof bei der Mauer, wovon eines der 1459 Belehnte von Hans von Stockhausen dem Älteren gekauft hat und das andere von seinen Eltern auf ihn gekommen ist, und das dritte Burglehen bei dem Liebenbach mit seinem Zubehör, nämlich zwei Mark Geld Spangenberger Währung jährlich, halb an Walpurgis und halb an Michaelis, im Dorf Metzebach [Stadtteil von Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.] anfallend; 2.) die Gülte und Zinsen des 1459 Belehnten zu Rockensüß [Ortsteil der Gem. Cornberg, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] von folgenden Gütern: die (Urlettich) geben drei Scheffel Korn und eine Gans, wovon Heinrich Rubesamen drei Leimes und Bertold drei Leimes und jeder von beiden eine halbe Gans gibt, (Rupel) gibt einen Scheffel Hafer, eine Gans und zwei Michaelishühner, Jakob Landau zinst einen Scheffel Korn von einem Gut, Dietrich Landau gibt von demselben Gut vier Scheffel Frucht, halb Korn, halb Hafer, Johann Brun gibt einen Scheffel Hafer und Caspar Landau zinst eine Gans; 3.) zwei Fastnachtshühner zu Rockensüß von einem Gut und anderes Pfenniggeld und Gülte, die dem 1459 Belehnten dort zustanden; 4.) jährlich zwei Mark Geld aus der Wüstung zu Suckenrode [Wüstung in der Gemarkung Reichenbach, Stadt Hessisch Lichtenau, Werra-Meißner-Kr.], die zu Obergude [Ortsteil der Gem. Alheim, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] und zu Niedergude [Ortsteil der Gem. Alheim, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] anfallen; 5.) ein Viertel des Zehnten in der Schemmermark [Schemmern, Stadtteil von Waldkappel, Werra-Meißner-Kr.]; 6.) zwei Lehen zu Halbersdorf [Hof auf der Gemarkung der Stadt Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.] mit Ackern, Wiesen, Höfen, Freiheiten und Zubehör, wie es die Eltern des 1459 Belehnten zu Lehen getragen haben; 7.) die Hälfte von vier Hufen Land zu Hohenkirchen [Ortsteil der Gem. Espenau, Lkr. Kassel], die nach dem Tod Ludolf von Zwergen heimgefallen und dem 1459 Belehnten verliehen worden waren, wovon Friedrich von Pappenheim die andere Hälfte besitzt; 8.) die zusammen mit dem Burglehen zu Spangenberg dem Hans von Stockhausen abgekauften und zu dem Burglehen gehörenden Güter, nämlich eine große Wiese über der Stadt Spangenberg mit ihrem Zubehör, eine Wiese unter der (Wissenburg), neun Viertel Roggen jährlicher Gülte zu Königswald und was an Obleien dazu gehört; 9.) eine Mark Geld zu Sontra [Stadt, Werra-Meißner-Kr.], die von der Mittelmühle [Mühle auf der Gemarkung der Stadt Sontra, Werra-Meißner-Kr.] anfällt; 10.) drei Pfund Heller Geld, drei Viertel Weizen und drei Viertel Hafer zu (Bracke); 11.) acht Schillinge Heller Geld zu Neumorschen [Ortsteil der Gem. Morschen, Schwalm-Eder-Kr.]; 12.) sieben Schillinge von einem Hof zu Spangenberg, den 1459 Adam der Badstuber inne hatte; 13.) zwei Schillinge und ein Fastnachtshuhn von der Scheune des Heinrich Kusch, alles als Mann- und Burglehen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Rein, genannt Vogt (Foydichen)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Rein, genannt Vogt (Foydichen)
Belehnte/r: Johann von Rein, genannt Vogt (Foydichen)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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