König Maximilian schreibt seinem Oheim Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern etc., dass dieser in der Streitsache mit Konrad Schott über das Schloss Hornberg und den Getreide- und Weinzehnten zu Willsbach (Wilspach) das Urteil des Rats Hans Imber von Gilgenberg annehmen soll. An Letzteren hatte Maximilian die Sache übertragen. Philipp soll diesem stracks nachkommen, Genüge tun und Konrad seine Bewilligung zusagen. Dergleichen wurde auch Konrad Schott befohlen.