Bischof Julius von Würzburg und die von Gemmingen zu Presteneck und Bürg für sich und als Vormünder Philipps von Gemmingen schließen nach Ableben des Georg Wolf von Hardheim als letztem seines Stamms einen Vertrag über die Teilung der ihnen je zur Hälfte gehörigen, einzeln genannten Leibeigenen in den nachgenannten Orten. Würzburg erhält das zweite, Gemmingen das erste Los. Die Leibeigenen sind getrennt nach Männern und Frauen. Leibeigene des ersten Loses sitzen zu Widdern, Winzenhofen, Marlach, Gommersdorf, Klepsau (Klepsheim), Bieringen, Schwöllbronn, Niedernhall, Mörchingen (?), Hopfengarten, Berlichingen, Leibeigene des zweiten Loses zu Roigheim, Ruchsen, Dürrenzimmern, Oberschefflenz, Auerbach, Obrigheim, Hexberg, Buchhof, Adelsheim, Züttlingen, Brettach, Seckach, Unterschefflenz, Gerichsheim, Untergerichsheim, Obergerichsheim, Hof Oberndorf und Bretzfeld. Sr.: Bischof von Würzburg und 4 nicht gen. von Gemmingen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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