Wimpfen: Im vor etlichen Jahren zwischen dem Domkapitel Worms und Bürgermeistern und Einwohnern der Stadt Wimpfen entstandenen Streit wegen teils zu Gärten gemachten, teils mit Klee bepflanzten, sonst aber zehntpflichtigen Feldgütern führen Freiherr Franz Theodor v. Hohenfeld, Domdekan, und Freiherr Franz Theodor Mohr v. Wald, Domkapitular in Worms, mit den von Bürgermeister und Rat der Stadt Wimpfen abgeordneten Senator v. Roßkamp, Syndikus der Stadt Heilbronn, Herrn Burkhard, einem Ratsverwandten, und Senator Langer, dem Pfleger des Stadtspitals, eine gütliche Einigung herbei, betr. die Punkte: [1] Zahlung des Zehnten für die neu bepflanzten Güter; [2] Beteiligung des Spitals an den Zehnterträgen; [3] [4] den jährlichen Zins der Eigentümer an das Domkapitel Worms; [5] keine unerlaubte Bepflanzung zehntpflichtiger Grundstücke in Wimpfen und der Gemarkung Hohenstadt mit anderen Früchten ohne bestehende Notlage und ohne Erlaubnis; [6] den Zins für die auf die ursprünglichen Früchte rückgebauten Felder; [7] die Zinsen für die in Gärten umgewandelten zehntpflichtigen Grundstücke.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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