Sebastian Dietz, Bäcker und B. zu Kirchheim u.T., dort gef., weil er in einer Bannmühle zu Kirchheim einen halben Sack Getreide gestohlen und seinen Diebstahl erst nach Untersuchung der näheren Umstände eingestanden hatte, jedoch mit Rücksicht auf seine Jugend, seine Frau und seine kleiner Kinder, sowie auf Fürbitte seines Vaters Thomas Dietz des Alten vor die Wahl gestellt, entweder "des Rechtens" zu sein, oder weitere 14 Tage in Haft zu bleiben und seine Atzung zu bezahlen, wählt das letztere, verpflichtet sich freien Willens nach Verbüßung der Haftstrafe, die Kosten seiner Atzung zu entrichten, sich in allem wohl und ehrlich zu verhalten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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