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Revers des Dietrich Georg von Heiden zu Schönrath über die Belehnung mit dem Erbkämmereramt im Herzogtum Westfalen mit allen in und um Soest gelegenen Gütern und den dazu gehörigen Afterlehen, wie sie die Ketteler zu Herdringen besessen haben
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Revers des Dietrich Georg von Heiden zu Schönrath über die Belehnung mit dem Erbkämmereramt im Herzogtum Westfalen mit allen in und um Soest gelegenen Gütern und den dazu gehörigen Afterlehen, wie sie die Ketteler zu Herdringen besessen haben